Verkehrswertermittlung
von bebauten und unbebauten Grundstücken (nach § 194 Baugesetzbuch)
Dokumentation des Bautenstandes
Örtliches Aufmaß
(Berechnung der Wohnfläche nach II. BV / WoFlV)
Abnahme von Gemeinschafts- und/oder
Sondereigentum
Denkmalpflege
Behörden / Verbandsgemeinden
Kirchengemeinden
Bauträger / Bauunternehmen / Investoren
Versicherungen
Rechtsanwälte
Wohnungseigentümergemeinschaften
Erbengemeinschaften
(Nachlassabwicklung / Erbfall)
GUTACHTERIN FÜR DIE BEWERTUNG BEBAUTER UND UNBEBAUTER GRUNDSTÜCKE SOWIE MIETEN UND PACHTEN (TAS)
SACHVERSTÄNDIGE FÜR BAUSCHÄDEN
SACHVERSTÄNDIGE FÜR BAULICHEN BRANDSCHUTZ